Betreuungsrecht

Betreuungsrecht - was ist das?

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer als Hilfe beim Regeln von rechtlichen Angelegenheiten bestellt wird, welcher in einem genau festgelegten Rahmen für sie handelt.


Wann wird ein Betreuer bestellt?

- Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger
  auf 
Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen,
  seelischen oder 
auch geistigen Behinderung seine Angelegenheiten
  ganz oder teilweise 
nicht mehr selbst regeln kann.

- Aufgabenbereiche können sein:

  - Vermögens- oder Rentenangelegenheiten

  - Wohnungsangelegenheiten

  - Fragen zur Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts

- Ein Betreuer wird nur gestellt, wenn familiäre Hilfsmöglichkeiten oder

  soziale Dienste nicht greifen bzw. kein Bevollmächtigter eingesetzt ist.


Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

- Ein Betreuer wird für den Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich

  als gesetzlicher Vertreter tätig, jedoch nur in den Bereichen, in
  welchen 
Hilfe benötigt wird.

- Die Aufgabenbereiche werden immer abhängig von der Problemlage
  bestimmt.


Wer kann eine Betreuerbestellung anregen und wo?

Jeder kann für eine Person, welche Hilfe benötigt, eine Betreuung
anregen. Die Anregung erfolgt beim jeweiligen Betreuungsgericht:


 Amtsgericht Suhl

  Betreuungsgericht

  Hölderlinstr. 1

  98527 Suhl                        Kontakt           Antragsvordruck


Wie verläuft das gerichtliche Verfahren?

- Anregung einer Betreuung beim Betreuungsgericht

- Der Betreuungsrichter fordert von der Betreuungsstelle/-behörde einen

  Sozialbericht sowie ein medizinisches Sachverständigengutachten an.

- Anschließend wird bei dem Betroffenen eine richterliche Anhörung

  durchgeführt, in deren Folge der Richter einen Beschluss fasst.

- Es kann ein Betreuer mit den entsprechenden Aufgabenkreisen bestellt

  oder das Verfahren eingestellt werden.

- Vorrangig wird ein geeigneter Betreuer aus der Familie oder dem
  Bekanntenkreis bestellt.

- Erst wenn aus der Familie niemand zur Verfügung steht, wird auf
  einen 
Ehrenamtlichen, einen Berufsbetreuer oder einen Mitarbeiter
  unseres 
Betreuungsvereins zurückgegriffen.


Einen Überblick über das Betreuungsrecht können Sie sich mit den nachstehenden Broschüren verschaffen:


Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen:

Betreuung - was ist das?


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Betreuungsrecht


Thüringer Landesverwaltungsamt:

Betreuungsrecht


oder finden weitere Informationen auf den Internetseiten des Bundesanzeigers sowie des BdB e.V.

 

Merkblatt.pdf (60.01KB)
Merkblatt.pdf (60.01KB)

 

Kontakt:

Würzburger Str. 3

98529 Suhl


Tel.: 03681 458884-0

Fax: 03681 458884-20


E-Mail:

kontakt@

betreuungsverein-suhl.de



Telefonische Erreichbarkeit:


werktags von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uh
r


Bitte nutzen Sie unseren Anrufbeantworter,

um uns eine Nachricht zu hinterlassen.