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Betreuungsrecht
Betreuungsrecht - was ist das? Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer als Hilfe beim Regeln von rechtlichen Angelegenheiten bestellt wird, welcher in einem genau festgelegten Rahmen für sie handelt.
- Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger - Aufgabenbereiche können sein: - Vermögens- oder Rentenangelegenheiten - Wohnungsangelegenheiten - Fragen zur Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts - Ein Betreuer wird nur gestellt, wenn familiäre Hilfsmöglichkeiten oder soziale Dienste nicht greifen bzw. kein Bevollmächtigter eingesetzt ist.
- Ein Betreuer wird für den Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich als gesetzlicher Vertreter tätig, jedoch nur in den Bereichen, in - Die Aufgabenbereiche werden immer abhängig von der Problemlage
Jeder kann für eine Person, welche Hilfe benötigt, eine Betreuung
Betreuungsgericht Hölderlinstr. 1 98527 Suhl Kontakt Antragsvordruck
- Anregung einer Betreuung beim Betreuungsgericht - Der Betreuungsrichter fordert von der Betreuungsstelle/-behörde einen Sozialbericht sowie ein medizinisches Sachverständigengutachten an. - Anschließend wird bei dem Betroffenen eine richterliche Anhörung durchgeführt, in deren Folge der Richter einen Beschluss fasst. - Es kann ein Betreuer mit den entsprechenden Aufgabenkreisen bestellt oder das Verfahren eingestellt werden. - Vorrangig wird ein geeigneter Betreuer aus der Familie oder dem - Erst wenn aus der Familie niemand zur Verfügung steht, wird auf
Thüringer Landesverwaltungsamt:
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