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Erhöhung Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen Seit dem 01.01.2023 beträgt die Aufwandspauschale 425 EUR. NEU ab 01.01.2024 können die ehrenamtlichen Betreuer - zusätzlich zur Erstattung ihrer Aufwandspauschale gem. § 1835a BGB - eine Sonderzahlung zum Ausgleich der inflationsbedingten Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr beantragen. |
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